Monatsarchiv für Januar 2018

Vibrator teildefekt – zurücksenden oder verkaufen?

SpicyDeluXXX am 2. Januar 2018

Es gibt da diesen schönen Aufliegevibrator von Fun Factory in unserem Spielzeugkasten. Tolles Teil, hat bislang immer viel Spaß gebracht. Aber nun ist er kaputt. Nach fast acht Jahren. Er lässt sich nicht mehr ausschalten, der „Aus- und Softer“-Knopf reagiert nicht mehr, kann also für die überreizte Frau zur Hölle werden. Was hat das Ding so alles erlebt, wem hat er schon bei unseren sexuellen Eskapaden orgasmische Freuden bereitet… 😎

Wohlwissend um das Garantieversprechen des Händlers, wurde die Rechung für den Vibrator damals nach Kauf brav abgeheftet. 10 Jahre Garantie auf alle Arten von Sexspielzeug und andere Artikel des Händlers sind ja schließlich nicht selbstverständlich. Wir kriegen das Geld in voller Höhe wieder, sollen ihn aber an den Händler zurücksenden. Im Normalfall ja nicht ungewöhnlich, die Sache mit dem Zurücksenden. Aber bei gebrauchtem Sexspielzeug hat die Sache einen etwas komischen Beigeschmack. Nicht nur für die arme Sau, die da so ein Zeug auspacken und begutachten muss. Soweit wir informiert sind, gibt es ja durchaus noch immer einen Markt für gebrauchtes Sexspielzeug, Schlüpfer und Ähnliches. Wir unterstellen dem Händler (der als seriös gilt) zwar kein zweites Standbein, theoretisch möglich wäre es aber. Oder wir verticken das Teil gleich selbst als „gebrauchtes Bastlerobjekt“ und kriegen mehr raus, als er gekostet hat? Wir überlegen noch, Angebote für den treuen Freund gern per Mail… 😯

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