Fundstück: Wegen Poppen.de-Profil kein Trennungsunterhalt
SpicyDeluXXX schrieb am 20. Oktober 2010
Eine wissbegierige, aufgeschlossene Ehefrau wollte ihren sexuellen Horizont erweitern und legte sich ein Profil bei der allseits für Niveau höchster Güte bekannten Seite Poppen.de an. Soweit nichts besonderes. Als die Ehe jedoch zu Bruch ging, klagte die Ehefrau Trennungsunterhalt ein und kassierte vom Gericht durch zwei Instanzen eine Abfuhr mit finanziellen Folgen.
Grund: In der Nutzung dieser Seite läge „ein schwerwiegendes Fehlverhalten zu Lasten des Antragsgegners“ vor. Juristisch wichtig hierbei ist, dass die Beziehung des Paares zwar schon auf der Kippe stand, die Trennung jedoch zum Zeitpunkt ihres Auftauchens bei Poppen.de noch nicht vollzogen war.
Den Einwand der Klägerin, es sei ein „völlig normaler“ Chatroom, in dem man sich auch über Autos und andere Dinge austauscht, ließ der Richter nicht gelten. Denn auch der clevere Richter hatte Zugriff aufs Internet und recherchierte selbst. Die auf der Startseite mit dem eindeutigen Domainnamen auffällig erwähnten Reizworte „Swingerclubs, gemeinsame Saunabesuche, Rollenspiele, Swinger, Sexkontakte, Seitensprung […]“ waren ihm dann wohl zu eindeutig.
OLG Oldenburg: Beschluss vom 17.11.2009, AZ: 3 WF 209/09
Und die Moral von der Geschicht? Fremdgepoppt gehört sich nicht! 😈
Gefunden beim lesenswerten Lawblog
Abgelegt unter Fundstücke | 2 Kommentare
…. Das eigentliche Ding an der Entscheidung finde ich, dass die blosse ANMELDUNG bei po***.de zur Versagung des Trennungsunterhalt führen soll.
– Wenn ich mir überlege, wo ich mich schon alles aus purer Langeweile und Neugier angemeldet habe?!
Da kann man nur „hoffen“, dass die Klägerin tatsächlich dann auch wildest fremdgepoppt hat, damit sie wenigstens IRGENDWAS davon hatte :-)))
*doof*
Ist Monogamie jetzt schon etwas was ich einklagen kann…
… armes Deutschland… jetzt muss man schon in seinem Ehevertrag festhalten, das man eine offene Beziehung führt… oder wie